Pfotenabdrücke eines Hundes im Sand

Rechtsvorgaben für die Einfuhr von Heimvögeln aus Drittländern

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Bei der Einreise von Heimvögeln aus Drittländern sind zwei Rechtsvorgaben zu berücksichtigen:

  1. Das Artenschutzrecht (Zuständigkeit: Zoll)
  2. Das Tierseuchen- und Tierschutzrecht (zuständig: Grenzveterinär am erstberührten Flughafen innerhalb der EU)

Es müssen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen abgeklärt werden. Gegebenenfalls benötigen Sie für die Ausfuhr eine spezielle Genehmigung (Ausfuhr-CITES). Ist dies der Fall, müssen Sie sich im zweiten Schritt um eine artenschutzrechtliche Einfuhrgenehmigung bei der Naturschutzbehörde für Deutschland bemühen (Einfuhr-CITES).

Artenschutzdatenbank

Unter Eingabe des wissenschaftlichen Namens des Heimvogels können Sie in der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz nachschlagen, ob er unter das Artenschutzrecht fällt.

www.wisia.de

Da der Zoll für die Überwachung und Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Einfuhr zuständig ist, können Sie sich auch mit den hierfür zuständigen Kollegen am Flughafen München (Stelle für Verbote und Beschränkungen, VUB.hza-muenchen@zoll.bund.de) in Verbindung setzen.

Tierseuchen- und Tierschutzrecht

Sind die artenschutzrechtlichen Aspekte abgeklärt, sind die Bestimmungen des Tierseuchen- und Tierschutzrechtes im zweiten Schritt einzuhalten. Für die Einfuhr von Heimvögeln gibt es klare Vorschriften. Ein formloses Zeugnis reicht nicht aus. Im Zuge des Geflügelpestgeschehens hat die EU auch für Heimvögel Schutzmaßnahmen erlassen, die zwingend einzuhalten sind.

Bitte bedenken Sie, dass bei der Einreise aus einem Drittland grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier an der Grenzkontrollstelle anzumelden.

Senden Sie uns bitte das Gesundheitszeugnis zu und teilen uns die Flugnummer/Ankunftsdatum mit. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Funktionspostfach bip-muc@kblv.bayern.de oder telefonisch 089/975 90390.

Bitte entnehmen Sie alle Einfuhrvorschriften der Seite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: BMEL - Haus- und Zootiere - Reisen mit Heimvögeln


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