Formulare für Unternehmen
An dieser Stelle stellen wir für Unternehmen Formulare bereit.
Die Formulare können von Betrieben in Zuständigkeit der KBLV direkt an die Kontrollbehörde gesendet werden.
Schnellwarnungen und marktbezogene Maßnahmen:
Formblatt Meldung Schnellwarnsystem Rücknahme Rückruf
Zulassungsformulare:
Formulare für die Zulassung von Betrieben nach Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 210/2013
Checkliste notwendige Zulassungsunterlagen
Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelsbetriebes
Antrag auf Änderung der Zulassung
eines Lebensmittelbetriebs
Anlage zum Antrag - Selbstauskunft
Erklärung zur Aufhebung einer Lebensmittelbetriebszulassung
Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben
Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf den/die verantwortliche/n Lebensmittelunternehmer/in
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Eiprodukte/Packstelle
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fischereierzeugnisse
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fleisch
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Gelatine/Kollagen
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Großküche
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Kühllager
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Milch
Beiblatt für Schlachtbetriebe
Umstellung des Identitätskennzeichens gemäß Anhang II Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Umstellung EG auf EU):
Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 der Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (LMBVV):
Antrag auf Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 LMBVV
Antrag auf Änderung der Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 LMBVV
Übertragung der Leitung an eine sachkundige Person
Benennung als Schlachtbetrieb bzw. Fleischverabeitungs-/ Zerlege- oder Lagerbetrieb nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594 (Afrikanische Schweinepest):
Antrag auf Benennung nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594
Merkblatt zu Benennungsverfahren
Lebensmittelbedarfsgegenstände-Fertigerzeugnisse:
Gem. § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung unterliegen Unternehmer, die Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, der Pflicht, sowohl bei Erstaufnahme Ihrer Tätigkeit, als auch bei Änderungen der verpflichtenden Angaben, insbesondere der Gruppe der Materialien und Gegenstände, die zuständige Behörde zu unterrichten.
Die KBLV ist ausschließlich für Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 lit. b) Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV) zuständige Kontaktbehörde.
Musterformblatt Anzeige gem. § 2a BedGegStVO Unternehmen_20240719
Tiertransporte:
Anmeldung eines Tiertransportes (Schwein/Rind)