Mit einem Füller unterschreibt eine Hand ein Dokument

Formulare für Unternehmen

An dieser Stelle stellen wir für Unternehmen Formulare bereit.

Die Formulare können von Betrieben in Zuständigkeit der KBLV direkt an die Kontrollbehörde gesendet werden.

Schnellwarnungen und marktbezogene Maßnahmen:

Formblatt Meldung Schnellwarnsystem Rücknahme Rückruf

Zulassungsformulare:

Formulare für die Zulassung von Betrieben nach Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 210/2013

Checkliste notwendige Zulassungsunterlagen
Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelsbetriebes
Antrag auf Änderung der Zulassung eines Lebensmittelbetriebs
Anlage zum Antrag - Selbstauskunft
Erklärung zur Aufhebung einer Lebensmittelbetriebszulassung
Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben
Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf den/die verantwortliche/n Lebensmittelunternehmer/in
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Eiprodukte/Packstelle
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fischereierzeugnisse
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fleisch
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Gelatine/Kollagen
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Großküche
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Kühllager
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Milch
Beiblatt für Schlachtbetriebe

Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 der Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (LMBVV):

 Antrag auf Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 LMBVV 

 Antrag auf Änderung der Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 LMBVV

 Übertragung der Leitung an eine sachkundige Person

Benennung als Schlachtbetrieb bzw. Fleischverabeitungs-/ Zerlege- oder Lagerbetrieb nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594 (Afrikanische Schweinepest):

Antrag auf Benennung nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594

Merkblatt zu Benennungsverfahren

Lebensmittelbedarfsgegenstände-Fertigerzeugnisse:

Gem. § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung unterliegen Unternehmer, die Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, der Pflicht, sowohl bei Erstaufnahme Ihrer Tätigkeit, als auch bei Änderungen der verpflichtenden Angaben, insbesondere der Gruppe der Materialien und Gegenstände, die zuständige Behörde zu unterrichten.

Die KBLV ist ausschließlich für Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 lit. b) Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV) zuständige Kontaktbehörde. 

Anzeige von Herstellern, Behandlern und Inverkehrbringern gemäß §2a der Bedarfsgegenständeverordnung

Tiertransporte:

Anmeldung eines Tiertransportes (Schwein/Rind)

Tierkennzeichnung:

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme der Kennzeichnung für RINDER nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 und § 34 Abs. 3c und 4 der Viehverkehrsverordnung

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme der Kennzeichnung für SCHAFE und ZIEGEN nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 und § 34 Abs. 3c und 4 der Viehverkehrsverordnung


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