Überprüfung der Eigenkontrollen
Grundsätzlich sind alle Lebensmittelbetriebe verpflichtet, ein System der Eigenkontrolle zu unterhalten. Die KBLV überprüft dieses Eigenkontrollsystem.
Schwerpunkte der Überprüfung sind zum Beispiel:
- Berücksichtigt der Betrieb mögliche Gefahren ausreichend und reagiert er angemessen, wenn in der Produktion etwas schiefläuft?
- Hat er kritische Lenkungspunkte in seinem Produktionsprozess besonders im Blick und verfügt hierfür über entsprechende Überwachungsverfahren?
- Wie stellt der Betrieb sicher, dass er die Kühlkette lückenlos aufrechterhalten kann? Was unternimmt der Unternehmer zum Beispiel, wenn die Stromversorgung eines Kühlraumes ausfällt?
- Wie überzeugt sich der Betrieb von der Qualität seiner Rohstoffe und welche Maßnahmen ergreift der Unternehmer, wenn sich herausstellt, dass die Rohstoffe nicht einwandfrei sind?
- Ist das Eigenkontrollsystem ausreichend dokumentiert und findet regelmäßig eine betriebsinterne Überprüfung statt?