Mit einer Lupe prüft ein Mann Unterlagen

Überprüfung der Eigenkontrollen

Grundsätzlich sind alle Lebensmittelbetriebe verpflichtet, ein System der Eigenkontrolle zu unterhalten. Die KBLV überprüft dieses Eigenkontrollsystem.

Schwerpunkte der Überprüfung sind zum Beispiel:

  • Berücksichtigt der Betrieb mögliche Gefahren ausreichend und reagiert er angemessen, wenn in der Produktion etwas schiefläuft?
  • Hat er kritische Lenkungspunkte in seinem Produktionsprozess besonders im Blick und verfügt hierfür über entsprechende Überwachungsverfahren?
  • Wie stellt der Betrieb sicher, dass er die Kühlkette lückenlos aufrechterhalten kann? Was unternimmt der Unternehmer zum Beispiel, wenn die Stromversorgung eines Kühlraumes ausfällt?
  • Wie überzeugt sich der Betrieb von der Qualität seiner Rohstoffe und welche Maßnahmen ergreift der Unternehmer, wenn sich herausstellt, dass die Rohstoffe nicht einwandfrei sind?
  • Ist das Eigenkontrollsystem ausreichend dokumentiert und findet regelmäßig eine betriebsinterne Überprüfung statt?

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