Einreisebestimmungen von Hunden und Katzen aus der Türkei

Warum gibt es strenge Einreisebedingungen aus der Türkei:
Tollwut – eine tückische Virusinfektion

Die Tollwut ist eine sowohl beim Menschen als auch beim Tier immer tödlich verlaufende Virusinfektion. Anstecken können sind nicht nur Wild- sondern auch Haustiere wie beispielsweise Hund und Katze. Die Übertragung vom Tier auf den Menschen erfolgt durch Bissverletzungen. Gegen die Infektion mit dem Tollwutvirus gibt es keine Behandlung.

Die Türkei wird als Land mit einem hohen Tollwutrisiko eingestuft, da Tollwutinfektionen nicht nur bei Wild- sondern auch bei Haustieren wie Hund und Katze vorkommen.
Um zu verhindern, dass die Tollwut über Haustiere wie Hund und Katze in die Europäische Union eingeschleppt wird, hat die EU strenge Einreisebedingungen im privaten Reiseverkehr für Tollwut-empfängliche Heimtierarten wie Hund und Katze festgelegt.

Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Heimtier aus der Türkei in die EU einreisen möchte?

  1. Identifizierung des Tieres

    Das Tier muss mit einem ISO-Mikrochip (15-stellig) gekennzeichnet sein. Der Microchip muss zwingend vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein. Grundsätzlich können die Microchipimplantierung und die Tollwutimpfung auch am selben Tag durchgeführt werden.

  2. Tollwutimpfung

    Das Tier muss über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Wird zuerst gegen Tollwut geimpft und erst später der Michrochip gesetzt, dann kann die Tollwutimpfung bei der Einreise nicht anerkannt werden, da die Identität des Tieres zum Zeitpunkt der Tollwutimpfung nicht gesichert war. In diesem Fall muss die Tollwutimpfung nach Implantierung des Microchip wiederholt werden.

    Hinweis:

    • Bei jungen Tieren ist eine Tollwutimpfung frühestens mit 12 Wochen (= mindestens 84 Lebenstage) zulässig.
    • Tollwutimpfungen, die in der Türkei durchgeführt wurden und in einem EU Heimtierausweis/EU Pet Passport eingetragen wurden, werden bei der Einreise nicht anerkannt. In diesem Fall muss für die Einreise zwingend ein Veterinärzertifikat von den türkischen Behörden ausgestellt werden.

  3. Tollwut Titer Test

    Für die Einreise ist die Durchführung des Tollwut Titer Testes zwingend vorgeschrieben. Ohne den Nachweis dieses Testes ist eine Einreise nicht zulässig. Der Tollwut Antikörpertiter Test muss mindestens einen Wert von 0,5IU/ml ergeben. Liegt das Ergebnis darunter, ist eine Einreise ebenfalls nicht zulässig.

    Ist das Tier erstmalig gegen Tollwut geimpft, dann müssen mindestens 30 Tage nach der Impfung vergangen sein, bevor die Blutentnahme für den Tollwut Titer Test durchgeführt werden kann.

    Hinweis:

    Mit dem Tollwut Titer Test wird die Wirksamkeit der Tollwutimpfung überprüft. Nach der Impfung werden vom Körper Antikörper gegen das Tollwutvirus gebildet. Diese im Blut vorhandenen Tollwutantikörper sind dafür verantwortlich, dass das Tier sich im Falle einer Bissverletzung vor der Infektion mit dem Tollwutvirus geschützt ist. Dafür muss allerdings eine ausreichende Anzahl von Tollwutantikörpern, im Blut (mindestens 0,5 IU/ml) vorhanden sein.

  4. Testdurchführung im EU zugelassenen Labor

    Die Durchführung des Testes muss in einem speziell von der EU zugelassenen Labor erfolgen. Eine Liste der EU zugelassenen Labore in Drittländern unter anderem auch in der Türkei finden sie unter diesem Link:
    https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets/approved-rabies-serology-laboratories/non-eu-countries_en

  5. Wartezeit bis zur Einreise

    Vom Tag der Blutentnahme für den Tollwut Titer Test bis zur Einreise in die Europäische Union muss zwingend eine Wartezeit von mindestens 3 Kalendermonaten, gerechnet vom Tag der Blut-Entnahme, eingehalten werden.

  6. Veterinärzertifikat für die Einreise

    Für die Einreise aus der Türkei muss das Heimtier zwingend von einem EU Veterinärzertifikat begleitet werden. Das Veterinärzertifikat muss von den türkischen Behörden vor der Ausreise in die EU erstellt werden. Alle in Nr. 1 bis Nr. 5 genannten Bedingungen müssen für die Einreise erfüllt sein.

    Wenn ihr Tier mit ihnen zusammen reist, dann benötigen sie für die Einreise das folgende Veterinärzertifikat: Zum Veterinärzertifikat

Darf ich junge Tiere aus der Türkei mitnehmen, z.B. nachdem ich dort im Urlaub war?

Auch junge Tiere müssen ausnahmslos die oben genannten Bedingungen (Nr. 1-6) bei der Einreise erfüllen.

Zur Durchführung der Tollwutimpfung muss ein junges Tier mindestens 12 Wochen alt sein. Die Einreise junger Tiere ist somit frühestens mit 7 Monaten zulässig. Ausnahmen hiervon gibt es keine.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Heimtier mit in die Türkei nehme und es mit mir z.B. nach dem Urlaub wieder aus der Türkei in die EU einreist?

Die Wiedereinreise nach Deutschland ist mit einen Original EU Heimtierausweis/EU Pet Passport zulässig. Dieser muss von einem Tierarzt innerhalb der EU korrekt ausgestellt worden sein.

Im EU Heimtierausweis müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  1. Identifizierung des Tieres

    Das Tier muss mit einem ISO-Mikrochip (15-stellig) gekennzeichnet sein. Der Microchip muss zwingend vor der Tollwutimpfung oder spätestens am Tag der Tollwutimpfung implantiert worden sein.

  2. Tollwutimpfung

    Das Tier benötigt eine gültige Tollwutimpfung.
    Bei jungen Tieren ist eine Tollwutimpfung frühestens mit 12 Wochen (= mindestens 84 Lebenstage) zulässig. Die Tollwutimpfungen müssen zwingend von einem Tierarzt innerhalb der EU durchgeführt worden sein.

    Hinweis: In der Türkei durchgeführte Tollwutimpfungen, die im EU Heimtierausweis eingetragen sind, werden bei der Einreise nicht anerkannt. Sie benötigen für die Einreise in diesem Fall ein von den türkischen Behörden ausgestelltes Veterinärzertifikat.

  3. Tollwut Titer Test

    Vor der Ausreise in die Türkei muss zwingend ein Tollwut Titer Test durchgeführt worden sein. Das Testergebnis muss mindestens 0,5 UI/ml betragen und im EU Heimtierausweis vom Tierarzt eingetragen werden. Das Ergebnis muss mindestens 0,5IU/ml betragen.

Wichtig:

Wo bekomme ich weitere Hinweise? Wo finde ich die richtigen Dokumente?

Wo kann ich mich vor der Ausreise beraten lassen, ob mein Tier die Einreisebestimmungen in die EU erfüllt?

Wenn Sie aus Drittländern in die EU einreisen oder einen Urlaub mit ihrem Tier in der Türkei planen und Fragen zur Einreise in die EU mit einem Tier haben, kontaktieren sie bitte rechtzeitig vor der Abreise die für die Einreise zuständige Veterinärbehörde in der EU. Diese kann ihnen kompetent Auskunft erteilen, welche Dokumente sie für die Einreise aus der Türkei benötigen und ob ihr Tier die Einreisebedingungen bereits erfüllt.


Tierärztliche Grenzkontrollstelle am Flughafen München
Border Control Post Munich Airport
Südallee 17
85333 Flughafen München

Telefon: +49 (0)89-975903-90 /-91

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Website: Fragen und Antworten zum Reisen mit Heimtieren