Histologische Proben von Mäuselebern

Proben tierischen Ursprungs und infektiöses Probenmaterial

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für die Einfuhr nicht infektiöser tierischer Nebenprodukte, die aus Drittländern (nicht EU-Ländern) nach Deutschland/Bayern eingeführt werden, sowie für die Einfuhr/ das innergemeinschaftliche Verbringen von infektiösen Proben aus Drittländern und EU Mitgliedstaaten.


Informationen und den Antrag auf Genehmigung finden Sie auf der Internetseite des StMUV : Einfuhr tierseuchenrechtlich relevanter Sendungen nach Bayern

Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München: bip-muc@kblv.bayern.de

 

Hinweis

Sendungen, die auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 keiner Einfuhrgenehmigung bedürfen, können aufgrund des entsprechenden HS-Codes (Zolltarifnummern, EZT, Taric, HS-Code - Europäisches Zollportal) gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/632 unter die veterinärrechtliche Untersuchungspflicht an einer EU-zugelassenen Grenzkontrollstelle beim Eingang in die Union fallen. Sie müssen zur veterinärrechtlichen Abfertigung an der Grenzkontrollstelle vorgestellt werden. Die veterinärrechtliche Untersuchungspflicht muss unabhängig von der Notwendigkeit einer Einfuhrgenehmigung im jedem Einzelfall geprüft werden.


Die Beantragung der vorgeschriebenen Genehmigung hat rechtzeitig vor Versand der Proben zu erfolgen. Eine nachträgliche Genehmigungserteilung für bereits an einer Grenzkontrollstelle angelandete Sendungen erfolgt nur noch in begründeten Ausnahmefällen!


nach oben nach oben