Ein Containerschiff fährt mit seiner Ladung über das Meer

Verbringen / Export von Waren

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ist Ansprechpartner für diejenigen Betriebe, die in die Zuständigkeit der KBLV fallen. Diese Betriebe müssen ihre Anträge an das zentrale Postfach der KBLV richten, wenn Verladungen in Drittländer geplant sind. Sollten für Verbringungen innerhalb der EU Zertifikate benötigt werden, können diese ebenfalls bei der KBLV beantragt werden.

Kontakt:

Bitte senden Sie Ihre Anträge für geplante Verladungen an folgendes Postfach:
Zertifikate@kblv.bayern.de

Anträge auf Erstprüfung (erstmaliger Export) von Zertifikaten/inhaltliche Änderungen von Zertifikaten/Anfragen zur Export-Cloud/Allgemeine Fragen zu Export:
Export@kblv.bayern.de

Fragen und Antworten:

Wie läuft die Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen ab?

  • Der Betrieb beantragt per E-Mail ein Vorattest und sendet die benötigten Zertifikate und alle notwendigen Unterlagen, die zur Erstellung der Voratteste notwendig sind, mit.
  • Ebenfalls setzen die Betriebe die Landratsämter über die Verladungen in Kenntnis.
  • Die KBLV prüft und bearbeitet die Anträge und stellt die amtlichen Bescheinigungen oder die Voratteste aus. Diese werden per E-Mail an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde geschickt. Das Original wird der Kreisverwaltungsbehörde im Nachgang per Post zugestellt.

Wie stelle ich einen Antrag?

  • Bitte die Anträge auf Vollständigkeit prüfen. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Nichtzutreffende Punkte sind vom Betrieb im Vorattest zu streichen.
  • Korrekte Bezeichnungen sind im Betreff der E-Mail zu nennen: „Antrag auf amtliche Bescheinigung / Abfertigung Datum JJMMTT / Ihr Betriebsname / Versandland (z. B. Antrag auf amtliche Bescheinigung / Abfertigung 15.02.2018 / Fa. Mustermann / Australien)
  • Der zeitliche Vorlauf ist hierbei zu beachten (s. u.).
  • Tippfehler sollten vermieden werden. Tippfehler führen zwangsläufig zu Änderungsanträgen, die wie Neuanträge behandelt werden.
  • Zeugnisse sind nur als PDF, nicht als Word-Dokument zu senden.
  • Die Amtssprache ist deutsch. Liegt eine fremdsprachige Fassung vor, muss der Betrieb für dieses Attest eine Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Erst nach Erhalt der deutschen Übersetzung gilt der Antrag als vollständig eingereicht.
  • Es ist für jede einzelne Verladung ein separater Antrag zu stellen.

Welcher zeitliche Vorlauf ist bei der Antragsstellung zu beachten?

  • Für eine fristgerechte Bearbeitung müssen die Anträge möglichst fünf, mindestens aber zwei Werktage vor der Verladung bzw. Abfertigung vollständig bei der KBLV eingereicht werden.
  • Für montags abzufertigende Verladungen muss spätestens am Donnerstag der Vorwoche der Antrag bei der KBLV eingehen.
  • Bitte geben Sie stets das Verladedatum an.
  • Für die inhaltliche Prüfung von Zertifikat-Mustern, die bisher noch nicht zertifiziert wurden, benötigt die Dachstelle Export eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
  • Die Postfächer für die Antragsstellung sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr besetzt.

Wie ist das Verfahren, wenn eine Apostillierung/ Beglaubigung der exportassoziierten Dokumente benötigt wird?

  • Einige Exportländer verlangen eine Beglaubigung der von Kommunen oder Landesbehörden ausgestellten Urkunden für den Export.
  • Die Apostillierung wird in Bayern von den Bezirksregierungen vorgenommen.
  • Bitte geben Sie bei der Beantragung der Ausstellung Ihres Dokuments an, dass diese amtliche Bescheinigung zur anschließenden Beglaubigung/ Apostillierung vorgesehen ist, so dass wir dieses Dokument formell für die Beglaubigung vorbereiten können.




 

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