Kontakt

Ihre Fragen, ob schriftlich, telefonisch oder elektronisch, beantworten wir gerne.

Bitte richten Sie alle Anfragen an das Vorzimmer des Dienstsitzes in Kulmbach:

Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Dienstsitz Kulmbach (Postanschrift für alle Dienststellen)
Flessastraße 2
95326 Kulmbach

Telefon: + 49 9221 4070 100
Fax: + 49 9221 4070 199
Email: poststelle@kblv.bayern.de

An diese E-Mail-Adresse können auch E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur gerichtet werden.

 

Weitere Dienststellen:

Dienststelle Hallbergmoos:
Am Söldnermoos 12
85399 Hallbergmoos

Dienststelle Buchloe:
Robert-Bunsen-Str. 1
86807 Buchloe

Dienststelle Altdorf:
Nürnberger Straße 29
90518 Altdorf bei Nürnberg

Sie können über das nachfolgende Formular mit uns Kontakt aufnehmen.

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Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr

Nach dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger das Recht, elektronisch mit bayerischen Behörden zu kommunizieren (Art. 2 Satz 1 BayEGovG). Dementsprechend ist grundsätzlich jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form bzw. für schriftformersetzende Kommunikation zu eröffnen (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayEGovG).


Für die schriftformersetzende Kommunikation (z. B. die Einlegung von Widersprüchen) gilt, dass übermittelte Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014) versehen sein müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen.


Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA, auch Trustcenter genannt) herausgegeben. Weitergehende Informationen über die qualifizierte elektronische Signatur und deren Anbieter finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Informationen für eine sichere Kommunikation

Eingaben sollten nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Die KBLV bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3 a Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.


Beachten Sie aber bitte, dass E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Für unser Antwortschreiben geben Sie bitte auch hier Ihre Postanschrift an.


Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie daher entweder mittels konventioneller Post oder bei elektronsicher Übermittlung verschlüsselt an uns senden.


Der Freistaat Bayern bietet mit dem BayernPortal behördenübergreifende elektronische Dienste an, mit denen staatliche und kommunale Behörden ihre Verpflichtungen aus dem BayEGovG erfüllen können (vgl. Art. 8 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 BayEGovG). Weitergehende Hinweise zur Registrierung und Nutzung des BayernPortals finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat.


Eine Möglichkeit mit uns sicher elektronisch Kontakt aufzunehmen besteht über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) als Teil des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs EGVP, sofern Ihrerseits ein Nutzungsrecht und ein Zugang besteht.


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