Entstehungsgeschichte
Der Ministerrat hatte in seiner Klausurtagung Ende Juli 2016 Eckpunkte einer Reform im Bereich der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung verabschiedet. Demnach sollte zur Kontrolle von komplexen Betrieben eine bayernweit zuständige „Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“ neu gegründet werden.
Der Bayerische Landtag beschloss daraufhin am 6. Juli 2017 in zweiter Lesung das Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärüberwachung und Lebensmittelüberwachung und damit die Schaffung der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV). Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 18. Juli 2017 wurde die Behörde offiziell am 1. August 2017 gegründet.
Komplexe Betriebe
Die Kontrollbehörde hat zum 1. Januar 2018 die komplette Zuständigkeit für rund 600 komplexe Betriebe (z.B. große Schlachtbetriebe, Molkereien und Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Geflügelbetriebe mit 40.000 und mehr Plätzen) übernommen.
Zum 1. Juli 2020 erhielt die KBLV zudem die Zuständigkeit für große Rinderhaltungsbetriebe mit mehr als 600 Rinderplätzen oder mehr als 500 Kälberplätzen. Die Zahl der kontrollierten Betriebe ist inzwischen auf rund 670 gewachsen.
Die Behörde hat von allen Landkreisen und 11 kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die volle Zuständigkeit für die amtliche Überwachung dieser Großbetriebe übernommen. Die Fleischhygieneuntersuchung und Exportzertifizierung verbleiben bei den Kreisverwaltungsbehörden.