Überwachung von Großbetrieben

Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat zum 1. Januar 2018 die Zuständigkeit für rund 600 Großbetriebe verschiedener Betriebskategorien in ganz Bayern übernommen.

Die KBLV ist für die Überwachung dieser Großbetriebe verantwortlich. Sie überprüft die Einhaltung der rechtlichen Bereiche Lebensmittelsicherheit und -hygiene und bei bestimmten Betrieben auch Teile anderer Rechtsbereiche wie z.B. Tierarzneimittel, Tierschutz und Tierseuchen.

Interdisziplinäre Teams

Die KBLV verfügt über ein interdisziplinäres Kontrollteam. Darin befinden sich gut ausgebildete Kontrolleurinnen und Kontrolleure aus verschiedenen Fachbereichen: Veterinäre und Veterinärassistenten, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologen, Agraringenieure und Lebensmittelüberwachungsbeamte.

Dadurch kann die KBLV ihre Kontrollteams flexibel so besetzen, dass sie für die jeweilige Kontrollaufgabe das erforderliche Spezialwissen mitbringen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fragen branchenspezifischer Produktionsprozesse und -standards, um die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und fertigen Lebensmitteln oder um die Überprüfung des betriebseigenen Risikomanagements handeln.

Effektiver Vollzug

In der Kontrollbehörde arbeiten zudem ausreichend Juristen, Vollzugsbeamte und Verwaltungspersonal. Wenn ein Kontrollteam bei einer Betriebsprüfung Mängel feststellt, können Maßnahmen schnell und effektiv ergriffen werden.

Die Häufigkeit der Kontrollen pro Betrieb ist unter anderem abhängig von der Art des hergestellten Produkts sowie dem Herstellungsprozess. Hierzu gibt es Vorgaben von Bund und Ländern. Diese Vorgaben gelten einheitlich für alle Kontrollbehörden in Deutschland – in Bayern für die KBLV wie für die Landratsämter.

Die amtliche Überwachung der KBLV beinhaltet die Elemente Betriebskontrollen, Produktkontrollen, Überprüfung der Eigenkontrollen sowie dem Vollzug von angeordneten Maßnahmen
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