Freistaat legt Berufung im Rechtsstreit um einzelne Zuständigkeitsbescheide ein / Rund 600 Betriebe werden weiterhin von KBLV kontrolliert

Pressemitteilung Nr. 3/18

Datum: 14.12.2018

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte Mitte November sechs Zuständigkeitsbescheide der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) aufgehoben. Der Freistaat Bayern hat nun gegen diese Rechtsurteile Berufung eingelegt. Bis zur endgültigen Klärung werden diese Betriebe von den Kreisverwaltungsbehörden kontrolliert.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15.11.2018 haben keine Auswirkung auf die bereits bestandskräftigen Zuständigkeitsbescheide der KBLV. Dies hat das Gericht in seinem schriftlichen Urteil ausdrücklich klargestellt. Die derzeit rund 600 Betriebe in der Zuständigkeit der Behörde werden damit weiterhin von der KBLV kontrolliert.

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