Schweineschlachtung im Schlachthof Aschaffenburg teilweise wieder freigegeben / Zunächst dürfen weiterhin keine Muttersauen und Ferkel geschlachtet werden

Pressemitteilung Nr. 04/2023

Datum: 11.09.2023

Der Schlachtbetrieb im Schlachthof Aschaffenburg ist am Montag (11. September) teilweise wieder aufgenommen worden.

 

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hatte den Schlachtbetrieb im Juli aufgrund teils massiver Tierschutzverstöße gestoppt. Der Betrieb hatte daraufhin in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Auflagen der KBLV sukzessive erfüllt. Unter anderem hat er ein neues Betriebs- und Tierschutzkonzept zur Prüfung vorgelegt, Umbaumaßnahmen vorgenommen und einen neuen Tierschutzbeauftragten bestellt. Zudem wurde ein neuer Geschäftsführer als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer benannt.

 

Auch beim Schlachtpersonal gab es zahlreiche Wechsel. Nachdem die KBLV mehrere Verfahren zum Entzug der benötigten Sachkunde eingeleitet hat, werden die betroffenen Mitarbeiter sämtlich nicht mehr am lebenden Tier eingesetzt.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Teilbereich der Schlachtung von Mastschweinen sind somit inzwischen gegeben. Der Betrieb hat die nach dem Tierschutz-Systemaudit der KBLV verbliebenen Mängel beseitigt und die entsprechenden Nachweise erbracht. Daher war durch die KBLV für diesen Teilbereich nunmehr eine Freigabe zu erteilen. Die Schlachtung von Ferkeln und Muttersauen am Schlachthof Aschaffenburg ist weiterhin nicht freigegeben.

 

Am Montag wurden erstmals nach dem von der KBLV verordneten Schlachtstopp wieder Mastschweine geschlachtet. Die Einhaltung des Betriebskonzeptes und insbesondere der Tierschutzvorgaben im gesamten Schlachtprozess wurde dabei von den Fachleuten der KBLV kontrolliert.

 

Zudem hat der Betrieb auch im Bereich der Rinderschlachtung unter anderem geforderte bauliche Maßnahmen an der Rinderfalle vorgenommen. Am Montag wurden zunächst sechs Rinder unter Aufsicht der KBLV geschlachtet, um die Umsetzung der Konzepte vor Ort zu verifizieren. Eine generelle Freigabe der Rinderschlachtung durch die KBLV ist noch nicht erfolgt.

 

Ob und wann auch die verbleibenden Bereiche wieder behördlich freigegeben werden, hängt davon ab, ob und wann der Betrieb die noch nötigen Verbesserungen vornehmen und die geforderten Nachweise erbringen kann.

 

Der Betrieb wird weiterhin engmaschig durch die KBLV kontrolliert.
 

 

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