Wildtierschmuggel vereitelt - KBLV hilft bei der Rettung exotischer Singvögel aus Südamerika

Pressemitteilung Nr. 02/25

Datum: 24.11.2025

Einer der sichergestellten Goldbauchkernknacker

Gemeinsam haben Zollbeamte des Flughafens München und Tierärzte der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) einen illegalen Importversuch von seltenen südamerikanischen Singvögeln vereitelt und sechs der sieben Tiere versorgen und retten können.

 

Der Fall verdeutlicht die rücksichtslose Praxis von Wildtierschmugglern, die lebende Tiere wie bloße Ware behandeln. Dank des Hinzurufens der Experten der tierärztlichen Grenzkontrollstelle der KBLV vor Ort und schneller Versorgung in einer Münchner Tierklinik konnten sechs der Tiere gerettet werden; für einen Vogel kam jede Hilfe zu spät.

 

Lebendfracht im Handgepäck

 

Ende Oktober hatten Zollbeamte bei der Kontrolle einer einreisenden Person verdächtige Objekte im Handgepäck entdeckt. In einer Sporttasche befanden sich drei Pappschachteln, in denen sieben Vögel auf engstem Raum zusammengepfercht waren. Die hinzugerufenen Veterinäre der tierärztlichen Grenzkontrollstelle übernahmen umgehend die Erstversorgung und Sicherstellung der Tiere.

 

Bei den Exoten handelt es sich um Arten, die in europäischer Haltung nicht zu finden sind:

 

  • 3 Grünschwingensaltatoren
  • 1 Goldschnabelsaltator
  • 3 Goldbauchkernknacker

Der Zustand der Tiere bei der Entdeckung war alarmierend. Zwei Vögel zeigten einen stark reduzierten Allgemeinzustand. Trotz sofort eingeleiteter tiermedizinischer Notmaßnahmen in einer Münchner Tierklinik verstarb einer der Goldbauchkernknacker kurz nach der Sicherstellung.

 

Da es sich um ornithologische Raritäten handelte, war die präzise Artbestimmung vor Ort komplex. Die KBLV-Grenzkontrollstelle nutzte ihr Expertennetzwerk und konsultierte den Zoo Duisburg. Anhand von Lichtbildern konnten die Duisburger Experten die Spezies verifizieren.

 

Eine Rückführung in die Herkunftsregion Südamerika wurde geprüft, musste jedoch als faktisch ausgeschlossen bewertet werden. Der genaue Entnahmeort ist unbekannt. Ein Aussetzen in einer falschen Mikro-Region hätte die Vögel einem hohen Risiko ausgesetzt; auch der Gesundheitszustand der Tiere spielte bei der Entscheidung eine Rolle.

 

Die sechs überlebenden Vögel wurden daher dauerhaft an den Zoo Duisburg überstellt, der über die nötige Expertise und räumliche Kapazitäten verfügt.

 

Aufgrund des bestehenden Verdachts eines strafbewehrten Tierschutzverstoßes nach § 17 Nr. 2 Buchst. b) TierSchG (Tierschutzgesetz) durch den Transport der Tiere wurde seitens der KBLV Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.

 

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ist bayernweit zuständig für die Überwachung von rund 800 komplexen Lebensmittel- und Tierhaltungsbetrieben. Hierzu zählen zum Beispiel große Schlachtbetriebe, Molkereien, Fleischwarenhersteller und Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Rinder- und Schweinehaltungen sowie große Geflügelbetriebe mit 40.000 und mehr Mastplätzen. Zudem betreibt die KBLV die tierärztliche Grenzkontrollstelle am Münchner Flughafen.

 

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