Ein Cocker Spaniel wartet  am Flughafen neben einem Koffer auf seine Abfertigung
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Fragen und Antworten zum Reisen mit Heimtieren

Sie haben sich im Ausland in einen Welpen verliebt und würden ihn am liebsten direkt mitnehmen? Oder Sie haben bereits einen Liebling und wollen nie ohne ihn sein - auch nicht im Ausland?

Immer wieder erreichen uns Fragen von Menschen, die mit ihrem Heimtier verreisen wollen - und von denen, die sich im Ausland ein Heimtier kaufen und nach Deutschland einführen wollen.

Viele der häufig gestellten Fragen zum Thema Reisen mit Heimtieren / Подорожі з домашніми тваринами und die Antworten darauf finden Sie hier in unseren FAQ:

Nein, die handelsüblichen Chiplesegeräte in der EU können diese Mikrochips nicht auslesen. Sie müssen Ihr Tier mit dem vorgeschriebenen, 15-stelligen ISO-Mikrochip nachchippen lassen und am besten beide Mikrochips in das EU-Gesundheitszertifikat/Heimtierpass eintragen lassen. Alternativ können Sie ein Mikrochiplesegerät mitführen, dann entfällt das Nachchippen.
Nein, aber nur, wenn die Tätowierung vor dem 03.07.2011 erfolgte und noch lesbar ist. Wurde Ihr Tier jedoch nach dem 03.07.2011 tätowiert und/oder ist die Tätowierung nicht mehr lesbar, müssen Sie Ihr Tier mit dem 15-stelligen ISO-Mikrochip kennzeichnen lassen.
Grundsätzlich gilt der Bluttest ein ganzes Tierleben lang und muss nicht wiederholt werden, vorausgesetzt die Tollwut-Auffrischungsimpfung erfolgt stets innerhalb der Gültigkeit der letzten Tollwutimpfung und die Kennzeichnung geht nicht verloren.
Grundsätzlich gelten die gleichen Einfuhrbedingungen wie für begleitete Tiere (Chip, Tollwutimpfung, evtl. Bluttest, Wartezeiten) mit einer Ausnahme: Das Gesundheitszertifikat ist ein anderes, nämlich eines für den Handel. Die Tierhaltererklärung fehlt hier. Auch dieses Zeugnis muss vom Amtstierarzt im Herkunftsland ausgefüllt, abgezeichnet und gesiegelt werden, allerdings ist es nur 48 Stunden für die Einreise in die EU gültig.
Nein, sowohl der Handel mit Welpen als auch das Verbringen von eigenen Welpen ohne Muttertier aus einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland nach Deutschland ist verboten.
Nein, es dürfen nur Tiere eingeführt werden, welche die EU-Bedingungen für die Einfuhr aus nicht gelisteten Drittländern erfüllen. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Falls Mikrochipsetzung, anschließende Tollwutimpfung(en) und Wartezeiten in der EU erfolgten, die Tollwutimpfung noch gültig ist und der Heimtierpass von Ihrem Haustierarzt ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, reicht dieser für die Einreise alleine aus, vergleichbar mit Ihrem Reisepass.
Es sind die gleichen Einreisebestimmungen zu beachten, wie sie für ein nicht gelistetes Drittland zu erfüllen sind. Erfolgen Kennzeichnung mittels Mikrochip, Tollwutimpfung und Bluttest auf Tollwut-Antikörper vor der Ausreise in der EU und sind alle Angaben im Heimtierpass eingetragen, entfällt die 3-monatige Wartefrist. Für die Wiedereinreise reicht dann der Heimtierpass alleine als amtliches Dokument aus.
Nein, der Heimtierpass alleine reicht leider nicht aus. Für die Einreise in die EU muss die für die Einreise relevante Tollwutimpfung amtlich bestätigt werden. Dies ist nur mit dem EU-Gesundheitszeugnis, amtlich von der USDA bestätigt, möglich.
Nein, nicht sofort, es sind die Einfuhrbedingungen für nicht gelistete Drittländer einzuhalten. Ist die Katze bereits 12 Wochen alt oder älter, beträgt die Vorbereitungszeit, bis alle Bedingungen erfüllt sind, mindestens 4 Monate. So lange muss die Katze im Herkunftsland bleiben.
Nein, das innergemeinschaftliche Verbringen von Welpen nach Deutschland ist verboten. Der Hund darf erst einreisen, wenn er gechippt, mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft, 21 Tage Wartezeit eingehalten und für ihn auf Ihren Namen ein EU-Heimtierpass in Griechenland ausgestellt wurde. Sie können den Hund also frühestens mitbringen, wenn er 15 Wochen alt ist. Vorher kann er die Einreisebedingungen rein rechnerisch gar nicht erfüllen.
Nein, dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Heimtierpässe sind amtliche Dokumente und dürfen nur von ermächtigten Tierärzten in der EU für die von ihnen behandelten Tiere ausgestellt und ausgegeben werden. Das Ausgeben von Blanco-Ausweisen ist verboten. Im Drittland ausgestellte Heimtierausweise sind nichtig und werden bei der Einreise eingezogen. Es müssen die Einfuhrbedingungen für gelistete Drittländer eingehalten werden.
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