Aufgaben der KBLV
Betriebskontrollen
Die KBLV überprüft bei den Betrieben, ob die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Schwerpunkte der Vor-Ort-Inspektionen sind zum Beispiel folgende Punkte:
- Werden die Hygiene-Vorschriften in dem Betrieb eingehalten? Haben die Mitarbeiter die erforderlichen Hygiene-Schulungen absolviert und setzen sie dieses Wissen auch in die Praxis um?
- Sind die Gebäude eines Betriebes geeignet, den Tierschutz einzuhalten? Sind zum Beispiel die Wartebuchten in Schlachtbetrieben ausreichend groß, steht den Tieren dort genügend Wasser zur Verfügung? Haben Hühner in einem Geflügelbetrieb genug Auslauf und Platz zum Scharren?
- Sind die im Betrieb verwendeten Geräte für ihre Bestimmung geeignet – und werden diese regelmäßig gewartet und gereinigt?
- Ist die Herkunft der Rohwaren bekannt? Weiß der Betrieb, wohin seine Produkte verkauft werden? Kann zum Beispiel ein Hersteller von Käse oder Wurst im Fall eines positiven Salmonellen-Befundes schnell und effektiv einen Rückruf einleiten?
- Verfügt der Betrieb über ein effektives Schädlings-Management? Hat zum Beispiel eine Großbäckerei für ihre kritischen Produktionsbereiche ein schlüssiges Konzept? Wird dieses auch fortlaufend angewandt und dokumentiert?
Produktkontrollen
Zusätzlich zu den Räumen und Anlagen eines Betriebs kontrolliert die KBLV die hergestellten Waren. Es werden Proben von den Rohstoffen und den daraus hergestellten Produkten genommen. Im Bedarfsfall werden auch Proben aus dem laufenden Produktionsprozess gezogen.
Fragestellungen sind zum Beispiel folgende Punkte:
- Wurden die Waren richtig gekennzeichnet? Entsprechen die Inhaltsstoffe den Angaben auf dem Etikett?
- Sind in den Rohstoffen oder im Endprodukt Rückstände zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln oder
Verunreinigungen mit Schwermetallen wie z.B. Quecksilber oder Blei zu finden?
- Sind auf den Produkten krankheitserregende Keime oder Fäulnisbakterien nachweisbar? Geht eine
Gesundheitsgefahr für den Verbraucher von dem Produkt aus?
- Wird das Endprodukt richtig bezeichnet? Ist zum Beispiel in dem Butterhörnchen tatsächlich Butter? Ist auf
der Käsepizza wirklich Käse oder Analogkäse?
- Wurden Zusatzstoffe hinzugefügt? Sind die Zusatzstoffe für das Lebensmittel zugelassen? Sind die
zugelassenen und verwendeten Zusatzstoffe ordentlich gekennzeichnet?
Überprüfung der Eigenkontrollen
Grundsätzlich sind alle Lebensmittelbetriebe verpflichtet, ein System der Eigenkontrolle zu unterhalten. Die KBLV überprüft dieses Eigenkontrollsystem.
Schwerpunkte der Überprüfung sind zum Beispiel:
- Berücksichtigt der Betrieb mögliche Gefahren ausreichend und reagiert er angemessen, wenn in
der Produktion etwas schiefläuft?
- Hat er kritische Lenkungspunkte in seinem Produktionsprozess besonders im Blick und verfügt
hierfür über entsprechende Überwachungsverfahren?
- Wie stellt der Betrieb sicher, dass er die Kühlkette lückenlos aufrechterhalten kann? Was
unternimmt der Unternehmer zum Beispiel, wenn die Stromversorgung eines Kühlraumes ausfällt?
- Wie überzeugt sich der Betrieb von der Qualität seiner Rohstoffe und welche Maßnahmen ergreift
der Unternehmer, wenn sich herausstellt, dass die Rohstoffe nicht einwandfrei sind?
- Ist das Eigenkontrollsystem ausreichend dokumentiert und findet regelmäßig eine betriebsinterne Überprüfung statt?
Überwachung von Großbetrieben
Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat zum 1. Januar 2018 die Zuständigkeit
für rund 600 Großbetriebe verschiedener Betriebskategorien in ganz Bayern übernommen.
Die KBLV ist für die Überwachung dieser Großbetriebe verantwortlich. Sie überprüft die Einhaltung der rechtlichen
Bereiche Lebensmittelsicherheit und -hygiene und bei bestimmten Betrieben auch Teile anderer Rechtsbereiche wie
z.B. Tierarzneimittel, Tierschutz und Tierseuchen.
Interdisziplinäre Teams
Die KBLV verfügt über ein interdisziplinäres Kontrollteam. Darin befinden sich gut ausgebildete Kontrolleurinnen
und Kontrolleure aus verschiedenen Fachbereichen: Veterinäre und Veterinärassistenten, Lebensmittelchemiker,
Lebensmitteltechnologen, Agraringenieure und Lebensmittelüberwachungsbeamte.
Dadurch kann die KBLV ihre Kontrollteams flexibel so besetzen, dass sie für die jeweilige Kontrollaufgabe das
erforderliche Spezialwissen mitbringen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fragen branchenspezifischer
Produktionsprozesse und -standards, um die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und fertigen Lebensmitteln oder um
die Überprüfung des betriebseigenen Risikomanagements handeln.
Effektiver Vollzug
In der Kontrollbehörde arbeiten zudem ausreichend Juristen, Vollzugsbeamte und Verwaltungspersonal. Wenn ein
Kontrollteam bei einer Betriebsprüfung Mängel feststellt, können Maßnahmen schnell und effektiv ergriffen
werden.
Die Häufigkeit der Kontrollen pro Betrieb ist unter anderem abhängig von der Art des hergestellten Produkts sowie dem Herstellungsprozess. Hierzu gibt es Vorgaben von Bund und Ländern. Diese Vorgaben gelten einheitlich für alle Kontrollbehörden in Deutschland – in Bayern für die KBLV wie für die Landratsämter.