Informationen und Formulare für Unternehmen
An dieser Stelle stellen wir für Unternehmen Informationen bereit. Die Formulare können von Betrieben in Zuständigkeit der KBLV direkt an die Kontrollbehörde gesendet werden.
Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügung zur ASP
Allgemeinverfügung nach Art 44. Abs. 2 DVO (EU) 2023/594 (Afrikanische Schweinepest)
Zur AllgemeinverfügungNotschlachtungen
Ernennung zu amtlichen Tierärzten nur zur Durchführung der Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachthöfen
Zur AllgemeinverfügungSchnellwarnungen und marktbezogene Maßnahmen
Meldung Schnellwarnsystem
Formblatt: Meldung Schnellwarnsystem / Rückrufe / Rücknahmen
Zum FormblattZulassungsformulare
Formulare für die Zulassung von Betrieben nach Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 210/2013
Checkliste notwendige Zulassungsunterlagen
Einzureichende Unterlagen für die Zulassung eines Betriebs
Zur ChecklisteZulassung eines Lebensmittelbetriebs
Anträge auf Zulassung, sowie Änderung und Aufhebung der Zulassung eines Lebensmittelbetriebs
Beiblätter und Anlagen zum Betriebsspiegel
Beiblätter und Anlagen zum Betriebsspiegel für Betriebe, die tierische Erzeugnisse verarbeiten
Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 der Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (LMBVV):
Zulassung eines Lebensmittelbetriebs
Anträge auf Genehmigung bzw. Änderung der Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 LMBVV
Benennung als Schlachtbetrieb bzw. Fleischverabeitungs-/ Zerlege- oder Lagerbetrieb nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594 (Afrikanische Schweinepest):
Benennung als Betrieb
Merkblatt zum Benennungsverfahren und Antrag auf Benennung nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594
Lebensmittelbedarfsgegenstände-Fertigerzeugnisse:
Gem. § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung unterliegen Unternehmer, die Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, der Pflicht, sowohl bei Erstaufnahme Ihrer Tätigkeit, als auch bei Änderungen der verpflichtenden Angaben, insbesondere der Gruppe der Materialien und Gegenstände, die zuständige Behörde zu unterrichten.
Die KBLV ist ausschließlich für Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 lit. b) Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV) zuständige Kontaktbehörde.
Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung
Musterformblatt Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung
Zum MusterformblattTiertransporte:
Tierkennzeichnung:
Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme der Kennzeichnung
Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme der Kennzeichnung nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 und § 34 Abs. 3c und 4 der Viehverkehrsverordnung
Tierische Nebenprodukte:
Registrierung/Zulassung eines Betriebs/einer Anlage
Antrag auf Registrierung/Zulassung eines Betriebes/einer Anlage nach Artikel 23 und 24 der Verordnung über tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009)
Zum Antrag