Informationen und Formulare für Unternehmen

An dieser Stelle stellen wir für Unternehmen Informationen bereit. Die Formulare können von Betrieben in Zuständigkeit der KBLV direkt an die Kontrollbehörde gesendet werden.

Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügung zur ASP

Allgemeinverfügung nach Art 44. Abs. 2 DVO (EU) 2023/594 (Afrikanische Schweinepest)

Zur Allgemeinverfügung

Notschlachtungen

Ernennung zu amtlichen Tierärzten nur zur Durchführung der Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachthöfen

Zur Allgemeinverfügung

Schnellwarnungen und marktbezogene Maßnahmen

Meldung Schnellwarnsystem

Formblatt: Meldung Schnellwarnsystem / Rückrufe / Rücknahmen

Zum Formblatt

Zulassungsformulare

Formulare für die Zulassung von Betrieben nach Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 210/2013

Checkliste notwendige Zulassungsunterlagen

Einzureichende Unterlagen für die Zulassung eines Betriebs

Zur Checkliste

Zulassung eines Lebensmittelbetriebs

Anträge auf Zulassung, sowie Änderung und Aufhebung der Zulassung eines Lebensmittelbetriebs

Beiblatt für Schlachtbetriebe

Zusätzliches Beiblatt für Schlachtbetriebe

Zum Beiblatt

Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 der Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (LMBVV):

Zulassung eines Lebensmittelbetriebs

Anträge auf Genehmigung bzw. Änderung der Genehmigung zur Herstellung von Lebensmitteln nach § 8 LMBVV

Übertragung der Leitung

Übertragung der Leitung an eine sachkundige Person

Zum Formular

Benennung als Schlachtbetrieb bzw. Fleischverabeitungs-/ Zerlege- oder Lagerbetrieb nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594 (Afrikanische Schweinepest):

Benennung als Betrieb

Merkblatt zum Benennungsverfahren und Antrag auf Benennung nach Art. 44 DVO (EU) 2023/594

Lebensmittelbedarfsgegenstände-Fertigerzeugnisse:

Gem. § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung unterliegen Unternehmer, die Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, der Pflicht, sowohl bei Erstaufnahme Ihrer Tätigkeit, als auch bei Änderungen der verpflichtenden Angaben, insbesondere der Gruppe der Materialien und Gegenstände, die zuständige Behörde zu unterrichten.

Die KBLV ist ausschließlich für Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 lit. b) Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV) zuständige Kontaktbehörde.

Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung

Musterformblatt Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung

Zum Musterformblatt

Tiertransporte:

Anmeldung eines Tiertransportes

Anmeldung eines Tiertransportes (Schwein/Rind)

Zum Formular

Tierkennzeichnung:

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme der Kennzeichnung

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme der Kennzeichnung nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 und § 34 Abs. 3c und 4 der Viehverkehrsverordnung

Tierische Nebenprodukte:

Registrierung/Zulassung eines Betriebs/einer Anlage

Antrag auf Registrierung/Zulassung eines Betriebes/einer Anlage nach Artikel 23 und 24 der Verordnung über tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009)

Zum Antrag