TRACES-NT

1. Was ist TRACES NT?

Das System TRACES NT (TRAde Control and Expert System New Technology) löst mit dem Inkrafttreten der EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 die bisherige Datenbank TRACES Classic ab. Die EU-Datenbank TRACES NT dient unter anderem zur Dokumentation von Einfuhren von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern und Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten.

Der Informationsaustausch zwischen den Veterinärbehörden sichert durch TRACES NT eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von internationalen Warenströmen, erhöhte Fälschungssicherheit und trägt im Fall von Seuchenausbrüchen oder Lebensmittelproblematiken wesentlich zur raschen Aufklärung bei.

Bei Problemen bei der Anwendung von TRACES-NT können Sie sich an den helpdesk von TRACES NT wenden: sante-traces@ec.europa.eu

2. Zugang zu TRACES-NT

TRACES-NT basiert auf personalisierten Zugängen. Dies bedeutet, dass jede Person (sowohl Speditionsmitarbeiter, als auch private Einführer) ein Benutzerkonto (EU-Login) in TRACES-NT benötigt, wenn sie in TRACES-NT arbeiten und GGEDs erstellen möchte. Das Benutzerkonto kann unter der Webadresse: https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login beantragt werden. Auf der Seite der EU finden Sie ein Tutorial zum EU Login.

Sofern noch nicht vorhanden, bitten wir einen entsprechenden Zugang zum System anzulegen. Eine Anmeldung unter einer Funktionsmailadresse ist nicht möglich.

2.1 Anleitungen zur Nutzung von TRACES-NT

Unter folgenden Webadressen finden sie entsprechende Anleitungen sowie FAQ zur Nutzung von TRACES-NT:

Bei bestehenden Unklarheiten bezüglich TRACES, kontaktieren Sie:

Frau Dr. Brandstetter oder Frau Brandmaier
Tel.: 089/97590390
E-Mail: Bip-muc@kblv.bayern.de

2.2 Anlage der Benutzerrollen für Unternehmen (z.B. Speditionen)

TRACES NT arbeitet mit „Benutzerrollen“. Unternehmen müssen in TRACES-NT ein Aktivitätsprofil erstellen. Hierzu stehen verschiedene Rollen bzw. Aktivitätstypen wie beispielsweise „RFL= Responsible for the load“,oder „other Operator“ zur Verfügung. Weitere Informationen und die zugrundeliegende Rechtsgrundlage finden Sie auf der Seite des FLI (Unternehmen Kapitel Tierarzt.pdf oder Unternehmen Kapitel Zuchtmaterial.pdf).

2.3 Anlage der Benutzerrollen für Unternehmen, die Waren in die EU einführen

Bitte nutzen Sie zu aller erst die Suchfunktion, um abzuprüfen, ob das Unternehmen bereits in TRACES NT eingepflegt ist. Bereits jetzt sind Unternehmen mehrfach in TRACES NT angelegt. Dies sollte unbedingt vermieden werden. Sollte eine Neuanlage erforderlich sein, müssen Aktivitäten vergeben werden.

Unter der Seite des FLI finden Sie alle zur Zeit zugelassenen Aktivitäten (Unternehmen Kapitel Tierarzt.pdf oder Unternehmen Kapitel Zuchtmaterial.pdf).

Die Anlage der Unternehmen kann über die Spedition, als auch durch das Unternehmen selbst erfolgen.

Die von TRACES NT geforderte Validierung muss von der für den Unternehmenssitz zuständigen Veterinärbehörde vorgenommen werden. Über die Adressdaten des Unternehmens und den Benutzerrollen weist TRACES NT automatisch die zugehörige Veterinärbehörde zu. Wir bitten daher, die zuständige Veterinärbehörde zu kontaktieren bezüglich der Validierung des Unternehmens.

2.4 Anlage der Benutzerrollen für private Einführer, die Waren/Tiere in die EU einführen

Wenn Sie als Privatperson Waren oder Tiere gewerblich in die EU einführen möchten, wie z.B. mehr als 5 Heimtiere, oder wenn Sie mehr als 5 Tage vor oder nach Ihrem Heimtier in die EU einreisen, müssen auch Sie einen EU-Login wie unter Punkt 2.1 beschrieben beantragen. Auch Sie benötigen die Aktivität „RFL=Responsible for the load“. Sie können nach folgender Anleitung vorgehen. Danach melden Sie sich bitte bei uns, da Sie ggf. weitere Aktivitäten und die Validierung von uns benötigen.

3. Anmeldung von Sendungen an der Grenzkontrollstelle (GKS)

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/1013 hat der für die Sendung verantwortliche Unternehmer (z.B. Speditionen) die Anmeldung von Sendungen sowohl bei Waren tierischen Ursprungs als auch bei lebenden Tieren 24 Stunden vor dem erwartenden Eintreffen der Sendung bei den zuständigen Behörden der GKS vorzunehmen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann von der zeitlich vorgegebenen Frist abgewichen werden. Die Angaben zur Sendung sind gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 mit Teil I des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) zu übermitteln.

Die Vorabinformationen zu den Sendungen sind mit dem vorgeschriebenen GGED an uns per Email zu übermitteln. Dies auch, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht alle im GGED geforderten Angaben (z.B. Zeugnis) zur Verfügung stehen sollten. Diese können dann nachträglich noch ergänzt werden. Anmeldungen werden aber nur noch in Traces-NT als GGED akzeptiert. Zuwiderhandlungen sind laut Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung §41 Abs. 8 ordnungswidrigkeitenbewährt. Bei Nichteinhaltung der Anmeldung in Traces-NT wird die Einleitung eines Ordnungwidrigkeitenverfahren geprüft.

Wir bitten, im Betreff der Email zur Anmeldung der Sendung an der GKS die Nummer des GGED (CHEDP/CHEDA.DE.2020.xxxxxxx) sowie den AWB anzugeben.

4. Erstellung von GGED-P (Produkte tierischer Herkunft) und GGED-A (Tiere)

Unter folgenden Webadressen finden sie entsprechende Anleitungen sowie FAQ zur Erstellung der GGED:

4.1 GGED-Erstellung von Importzeugnissen, die in Traces NT erstellt wurden (Klonen von Import-Zeugnissen)

Immer mehr Länder erstellen die Import-Zeugnisse (zertifizieren) in Traces NT. Falls Ihnen in Traces NT ausgestellte Zeugnisse vorliegen, müssen diese zum GGED geklont werden.

Unter folgendem Link finden Sie eine Anleitung:

Diese Länder zertifizieren in Traces-NT

5. 2-Faktor-Authentifizierung

Seit dem 24. Juni 2024 ist eine 2-Faktor-Authentifizierung für alle TRACES-Nutzer verpflichtend.

Für die 2-Faktor-Authentifizierung gibt es folgende Möglichkeiten:

Als Möglichkeit ohne Mobiltelefon gibt es Token oder Trusted Plattformen.

Im Konto für den EU-Login können mehrere Möglichkeit der 2-Faktorauthentifizierung angegeben werden. Wir empfehlen Ihnen zwei Authentifizierungsmöglichkeiten anzugeben. Falls eine Möglichkeit einmal ausfallen sollte (Handy defekt, Handy nicht zur Hand etc.), kann auf eine zweite Möglichkeit (z.B. Token) gewechselt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Infoseite des FLI.

6. Kontaktdaten der Grenzkontrollstelle (GKS)

Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Grenzkontrollstelle Flughafen München
Südallee 17
85356 Flughafen München
Die Grenzkontrollstelle auf Google Maps

Postanschrift:
Postfach 24 11 07
85333 München
Telefon: 089 / 975-90390
Fax: 089 / 975-90396
E-Mail: bip-muc@kblv.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr.